Ablösen des Referentenbeschlusses GT3 Karosserien vom 11.4.2025
Vereinfachung der Karosserieliste.
5.6.3.
Gültigkeit der Zulassung der GT3 Karosserien Die Karosserien bleiben solange gültig, bis sie per Antrag auf den SBT, von der Liste genommen werden.
Neue Karosserien müssen bis zum 1.2. beim zuständigem Referenten zur Zulassung eingegangen sein.
Die Zulassung beginnt für die definierten Karosserien zum 01.03. und sind somit für die Fahrer verwendbar. Die Veröffentlichung und Fortschreibung erfolgen auf der DMC Homepage.
5.6.3. Fristen
Gültigkeit der Zulassung der GT3 Karosserien Die Karosserien bleiben solange gültig, bis sie per Antrag auf den SBT, von der Liste genommen werden.
Die Zulassung gilt in der Regel für drei Jahre. Möchte der Einreicher diese Zulassung der
Karosserie um ein Jahr verlängern, hat er dies schriftlich bis zum benannten Stichtag
15.02. anzuzeigen. Neue Karosserien müssen bis zum 1.2. beim zuständigem Referenten zur Zulassung eingegangen sein.
Die Zulassungsfrist beginnt für die definierten Karosserien zum 01.03. und sind somit für die Fahrer verwendbar. Die Veröffentlichung und Fortschreibung erfolgen auf der DMC Homepage.